Häufige Fragen und Antworten

Wo stelle ich Antrag auf eine Pflegestufe?

Den Antrag stellt man schriftlich oder telefonisch bei seiner Pflegekasse.

Ab wann wird die Pflegestufe gültig?

Sofort ab Antragstellung.

Wie hoch sind die Kosten der Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen

Pflegestufe 0: 231,00 €

Pflegestufe I: 468,00 €
(bei eingeschränkter Alltagskompetenz 689,00 €)

Pflegestufe II: 1144,00 €
(bei eingeschränkter Alltagskompetenz 1298,00 €)

Pflegestufe III: 1612,00 €

Im Härtefall: 1995,00 €

Was bedeutet Pflegestufe 0 ?

Um Pflegestufe 0 zu bekommen muss eine eingeschränkte Alltagskompetenz in mehreren Bereichen vorliegen. Oft sind die Patienten noch in der Lage Körperpflege selbständig durchzuführen, sind aber nicht in der Lage ihren Alltag selbst zu strukturieren. Pflegestufe 0 bedeutet 231 € an Geldleistung und 104 – 208 € im Monat an Betreuungsleistungen.

Wie viel Geld muss ich dazu bezahlen, wenn ich einen Pflegedienst beauftrage?

Das richtet sich nach dem Pflegeaufwand. Führen wir nur die Grundpflege durch oder kommt z.B. noch Lagern, Mobilisation, Ausscheidung oder Sonstiges dazu (dieses setzt sich aus verschiedenen Leistungskomplexen zusammen) erhöhen sich die Kosten.

Die einzelnen Leistungskomplexe finden Sie in unserem Download-Bereich als PDF-Dokument.

Wie lange dauert es, wenn ich Antrag auf eine Pflegestufe oder Höherstufung stelle?

In der Regel bis zu sechs Wochen, bis der Medizinische Dienst der Pflegekasse sich bei Ihnen meldet. Auch die Benachrichtigung, ob man eine Pflegestufe bekommt kann auch noch einmal so lange dauern.

Wird bei einem Krankenhausaufenthalt ein Pflegeantrag gestellt, dann ist der Medizinische Dienst verpflichtet bereits nach Aktenlage zu entscheiden. Kommt der Patient nach Hause, muss der MDK innerhalb von 14 Tagen kommen und die anschließende Benachrichtigung darf nicht länger als eine Woche dauern.

Welche Zuschüsse bekomme ich?

Sollten Umbaumaßnahmen in der Wohnung vorgenommen werden, z.B. der Einbau einer ebenerdigen Dusche oder eines Treppenlifts, immer erst bei der Pflegekasse einen Antrag stellen! Anschließend müssen Sie einen Kostenvoranschlag einholen und diesen der Pflegekasse vorlegen. Es werden bis zu 2.500 € bewilligt.

Wie und wo beantrage ich Hilfsmittel?

Benötigte Hilfsmittel, z.B. Rollator, Rollstuhl, Pflegebett etc. müssen Sie von Ihrem Hausarzt rezeptieren lassen und dann zu Ihrer Krankenkasse schicken. Diese genehmigt dann das benötigte Hilfsmittel und gibt es an das Sanitätshaus weiter. Das Sanitätshaus liefert Ihnen das gewünschte Hilfsmittel nach Terminabsprache zu Ihnen nach Hause. Im Monat stehen Ihnen 31 € für diverse Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel, Krankenunterlagen usw. zu. Auch hier stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse.

Ab wann kann ich Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege beantragen?

Ist man ein halbes Jahr in einer Pflegestufe (egal, ob I, II oder III), hat man Anspruch auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. Die Kurzzeitpflege muss stationär stattfinden (bis zu 28 Tage im Jahr). Bei der Verhinderungspflege kann man auch einen Antrag auf stundenweise Verhinderung stellen. Sollten Sie einmal verhindert sein, kann ein Pflegedienst für diese Zeit eine/n Betreuer/in stellen. Diese/r kommt zu Ihnen ins Haus und betreut die Angehörigen. Sowohl bei der Kurzzeitpflege als auch bei der Verhinderungspflege stehen Ihnen 1612,00 € im Jahr zur Verfügung. Wird das Geld nicht ausgeschöpft, verfällt es zum 31.12. eines Jahres.

Wenn Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wird, können jährlich 50% auf die Verhinderungspflege umgelegt werden

Welche Inkontinenzartikel gibt es und wo bekomme ich sie?

Bei der Inkontinenzversorgung gibt es eine große Bandbreite. Bitte erst immer beraten lassen, denn jeder Patient benötigt eine individuelle Versorgung. Man kann sich vorab Proben zuschicken lassen und ausprobieren, womit man am besten zurecht kommt. Dann ermittelt man den monatlichen Bedarf, z.B. zwei Windelhosen am Tag x Tage im Monat.

Nun kann man einen Großhändler damit beauftragen, der die Artikel ins Haus liefert. Dieser kümmert sich meistens auch um die Rezepteinholung beim Hausarzt.

Welche Pflegeprodukte benötige ich?

Das ist individuell. Nicht jeder möchte z.B. täglich eingecremt werden oder benutzt ein Deo. Wir empfehlen immer Duschgel, Körperlotion, Deo und Zahnpasta. Das ist erstmal das Wichtigste.

Was wird von der Krankenkasse bezahlt?

Benötigt man Hilfe bei Insulingaben, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Port-Versorgung oder beim Richten/der Gabe von Medikamenten kann man den Pflegedienst damit beauftragen. Der Hausarzt stellt eine sogenannte Verordnung über häusliche Krankenpflege aus. Sie müssen diese unterschreiben und der Pflegedienst schickt diese an die Krankenkasse. Von der Krankenkasse wird diese dann genehmigt und an den Pflegedienst zurückgeschickt. Damit ist der Pflegedienst berechtigt, direkt mit der Krankenkasse abzurechnen. Jede Erstverordnung wird für 14 Tage ausgestellt, die folgenden für einen längeren Zeitraum.

Welche hauswirtschaftlichen Angebote gibt es?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

 

  • über Pflegestufe
  • Krankenkasse
  • Private Absicherung oder Versicherung
  • Privat

 

Hat man eine Pflegestufe gibt es einen Leistungskomplex der einen Pflegedienst berechtigt, mit der Pflegekasse abzurechnen. Hat man noch eigene Kinder unter 12 Jahren im Haushalt und kann die Kinder temporär tagsüber nicht betreuen und versorgen, z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt oder ärztliche Indikation, kann man eine Haushaltshilfe für den benötigten Zeitraum bei der Krankenkasse beantragen.

 

Auch hier kann man bei bestimmten körperlichen Einschränkungen durch z.B. einen Unfall, diese Versicherung in Anspruch nehmen. Die Kasse schickt uns eine Kostenzusage über einen bestimmten Zeitraum und Umfang der Hilfe.
Man kann aber auch privat hauswirtschaftliche Versorgung buchen. Der Vorteil ist, es kommt immer jemand, auch während der Urlaubszeit und die Mitarbeiter sind alle sozialversichert.

 

Nicht alle Pflegedienste stellen hauswirtschaftliche Versorgung.

Wo bekomme ich einen Notruf und welche Kosten entstehen?

Es gibt verschiedene Firmen, die einen Hausnotruf zur Verfügung stellen oder vermieten. Die Kosten sind bei allen gleich. Die Anschlussgebühr beträgt einmalig ca. 11,00 €. Die monatliche Miete beläuft sich auf ca. 18 €. Liegt eine Pflegestufe vor und man lebt allein, übernimmt die Pflegekasse die monatliche Miete. Es gibt eine Rufverfolgung, .d.h. wer soll als erstes informiert werden. Soll ein Pflegedienst an erster Stelle stehen, dann entstehen noch Kosten für Schlüsselaufbewahrung und für den Notrufeinsatz. Tagsüber und in der Nacht können die Kosten unterschiedlich ausfallen.

Nähere Informationen finden Sie bei unseren Servicepaketen.

Die einzelnen Servicepakete finden Sie auch in unserem Download-Bereich als PDF-Dokument.

Ab wann kann ich Betreuungsgeld beantragen?

Sollten bei Ihren Angehörigen eine beginnende Demenz festgestellt worden sein (dies geschieht durch einen Neurologen), können Sie einen Antrag auf Betreuungsleistungen stellen. Je nach Stärke der dementiellen Entwicklung werden monatlich 104 bis 208 € für Betreuungsleistungen bewilligt. Diese kann man dann für die Betreuung innerhalb oder außerhalb der Wohnung einsetzen.

Betreuungsgeld wird allerdings nicht ausgezahlt, sondern man muss nachweisen, dass eine geschulte Betreuungsperson die Betreuung übernimmt.

In der Regel bekommen Sie am Monatsende die Rechnung und reichen diese bei der Pflegekasse ein. Oder Sie unterschreiben eine Abtrittserklärung gültig bis auf Widerruf und der Pflegedienst kann direkt mit der Kasse abrechnen.
Die Besonderheit beim Betreuungsgeld liegt darin, dass es, wenn es bis zum Jahresende nicht verbraucht sein sollte, bis zum 30.06. des Folgejahres zur Verfügung steht und erst danach verfällt.

Antrag und Abtrittserklärung finden Sie in unserem Download-Bereich als PDF-Dokument.